Aufbau und Qualitätsentwicklung von Lotsendiensten in Geburtskliniken in Nordrhein-Westfalen
98 Prozent der Kinder kommen in Geburtskliniken zur Welt. Damit bieten Geburtskliniken gute Voraussetzungen, Frühe Hilfen auch den Familien bekannt zu machen, die nicht so einfach den Weg in Unterstützungsangebote finden. In zwei Dritteln der Geburtskliniken nimmt das Klinikpersonal heute mehr belastete Familien wahr als je zuvor. Von Lotsendiensten in der Geburtshilfe profitieren beide Seiten: Die Eltern und ihre Kinder von einer sicheren Überleitung in Unterstützungsangebote, die Klinikmitarbeiter*innen von der zeitlichen und emotionalen Entlastung in dieser besonderen Aufgabe.
Lots*innen unterstützen Familien
... in sensiblen und gleichzeitig anspruchsvollen Lebensphasen wie Schwangerschaft und Geburt, effektiv und effizient bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei Erziehungsaufgaben und bei der Konflikten und Krisenlösungen. Durch die Koordinierung werden außerdem die möglicherweise undurchsichtigen Anforderungen der unterschiedlichen Kostenträger bzw. Ämter und Behörden geklärt. Viele Lots*innen organisieren eine optimale Unterstützung und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Familien und zur Sicherung des Kindeswohls an der Nahtstelle Gesundheit und Frühe Hilfen.
Ein Lotsendienst in einer Geburtsklinik ist ein aufsuchendes Angebot zur Einschätzung von Bedarfen und Vermittlung von Familien zu relevanten Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für die Zeit rund um die Geburt. Das Angebot findet in der Klinik statt und schafft in einer Lebensphase, in der Eltern sehr offen für Unterstützungsangebote sind, einen niedrigschwelligen Zugang zum bekannten Hilfesystem. Das Angebot beinhaltet in der Regel
- das systematische Erkennen von Beratungs- und Unterstützungsbedarfen rund um die Geburt und
- die zuverlässige Überleitung in weiterführenden Unterstützungsangeboten am Wohnort der Familie.
Kostenlose Beratung
Bundesweit gibt es verschiedene Lotsenmodelle. Die Stiftung SeeYou besitzt mehr als zehn Jahre Erfahrung in der Beratung und Begleitung von Geburtskliniken und Arztpraxen, Jugendhilfeträgern und Kommunen beim Aufbau und in der Umsetzung von Lotsendiensten. Diese Expertise, Prozesse und Werkzeuge stellt das multiprofessionelle Berater-Team kostenlos und ergebnisoffen Standorten in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
Das Beratungsangebot ist modular aufgebaut - Sie entscheiden, was Sie an Ihrem Standort brauchen:
Die Präsentation der Auftaktveranstaltung und eine Beschreibung der einzelnen Beratungsmodule finden Sie hier:
Pflichtmodul A: Auftaktveranstaltung
Download der Präsentationen Gesundheitslotsen und Module.
Pflichtmodul B: Bedarfsklärung
Kurzbeschreibung Modul Bedarfsklärung
Wahlmodul C: Hospitation
Kurzbeschreibung Modul Hospitation
Wahlmodul D: Konzepterstellung und Umsetzungsbegleitung
Kurzbeschreibung Modul Konzepterstellung und Umsetzungsbegleitung
Wahlmodul E: Offene Beratungssprechstunde
Kurzbeschreibung Modul Offene Beratungssprechstunde
Wahlmodul F: Theoretische Qualifikation
Kurzbeschreibung Modul Theoretische Qualifikation
Wahlmodul G: Verfahrenslücken schließen - Qualitätsentwicklung stärken
Kurzbeschreibung Modul Verfahrenslücken schließen - Qualitätsentwicklung stärken
Pflichtmodul H: Projektevaluation
Kurzbeschreibung Modul Projektevaluation
Vielen Dank für Ihre Teilnahme am Beratungsprojekt Lotsendienste in Geburtskliniken in NRW. Durch diese Umfrage können Sie uns Ihre Erfahrungen mitteilen. Die Bewertung der Module erfolgt im Schulnotensystem. Bei Bewertungen von 4 oder schlechter können Sie Ihre Bewertung im Freitextfeld erläutern. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 10-15 Minuten. Hier geht es zur Umfrage!
Haben Sie Fragen zur Auftaktveranstaltung oder dem Beratungsangebot von SeeYou? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratungsmodule ist.
Anmeldung Beratungsmodule Lotsendienste in der Geburtshilfe
Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unseren Beratungsangeboten. Ab sofort können Sie gern Ihr Interesse bekunden. Wir setzen uns dann gern mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie: Die Module Bedarfsklärung und Projektevaluation sind für alle Teilnehmenden verpflichtend.
Häufig gestellte Fragen & Antworten
Aufbau Lotsendienst
Müssen Stellen aufgebaut werden?
Ja, mit dem (medizinischen und pflegerischen) Stammpersonal sind die Aufgaben eines Lotsendienstes in der Regel fachlich und zeitlich nicht zu schaffen. Der Effekt ist eine Entlastung des Stationspersonals durch Mitarbeitende mit anderen Qualifikationen.Wie kann ich alle Beteiligten aus der Klinik vom Mehrwert überzeugen?
Die Bereitschaft vieler Beteiligter in der Klinik zur Zusammenarbeit ist eine zentrale Gelingensbedingung.Argumente:
- Attraktives Angebot für (potenzielle) Patient*innen
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch zeitliche und mentale Entlastung des medizinischen/pflegerischen Personals
- Verbesserung der Klinik-Images
- Verbesserung der Elternzufriedenheit
Mehrarbeit? Für Hebammen bzw. Ärzteschaft das Ausfüllen des Anhaltsbogens, aber: Die Fragen überschneiden sich teilweise mit den Fragen der Anamnese. Danach: Entlastung, da sich jemand kümmert!
Finanzierung
Welche Vergütung bekommt ein/eine (Baby-)Lots*in?
Die Vergütung richtet sich nach der tariflichen Einordnung der Stelle entsprechend der Qualifikation der Lotsin.Wer finanziert die Lotsenstellen?
Eine Regelvergütung gibt es derzeit nicht, wohl aber viele unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Grundsätzlich können zwei unterschiedliche Anstellungsmodelle unterschieden werden, die aus verschiedenen Motivationslagen heraus entstehen und die Finanzierung maßgeblich beeinflussen:- Anstellung in der Klinik: Attraktives Angebot für Patient*innen, Entlastung des medizinischen Personals, Interesse am präventiven Kinderschutz -> Finanzierung aus Klinikbudget u.a.
- Anstellung bei einem Freien Träger der Jugendhilfe/Jugendamt/Gesundheitsamt: Vermeidung/Senkung potenzieller (Folge)Kosten durch Prävention -> Finanzierung durch öffentliche Haushaltsmittel sowie privaten Mittel (Stiftungen, Spender etc.), Anschubfinanzierungen über Soziallotterien möglich (freie Träger)
Für eine Finanzierungsberatung wenden Sie sich gern an Ihre/n Berater*in Lotsendienste bei SeeYou.
Trägerschaft
Wo wird das Programm Babylotse angebunden?
Es gibt verschiedene Optionen, die jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen.
Lots*innen können angestellt sein:- in der Geburtsklinik
- bei einem externen Träger
- in der kommunalen Verwaltung beim Jugend- oder Gesundheitsamt
Details s. Qualitätsrahmen Programm Babylotse
Kooperationen
Welche Kooperationen sind erforderlich?
1. Träger und Klinik (Kooperationsvertrag)
Beispielsweise zur Regelung von: Datenschutz, Pflichten, Rechten, Zusammenarbeit, Abgrenzung, Öffentlichkeitsarbeit, Vergütung, Besprechungsstruktur2. Förderer (Kooperationsvertrag)
Beispielsweise zur Regelung von: Gegenstand, Zeitraum, Umfang, Rechte, Pflichten3. Vernetzungspartner (mündliche oder schriftliche Kooperationsvereinbarungen)
Beispielsweise zur Regelung von: Leistungsbeschreibung, Abgrenzung, Verfügbarkeit / Zugangswege, Besprechungswesen4. Flankierend: Datenschutzvereinbarungen
Regelungen zur Weitergabe von klientinnenbezogenen DatenDatenschutz
Was muss ich zum Thema Datenschutz grundsätzlich wissen?
In Deutschland ist der Datenschutz Ländersache, das heißt jedes Bundesland hat eine eigene Aufsichtsbehörde mit einem/einer zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Zudem hat jede Klinik in der Regel einen/eine Datenschutzbeauftragte/n. Grundsätzlich muss bei Implementierung eines Lotsendienstes die Weitergabe von Klientinnendaten (Klinik-Träger-Vernetzungspartner) geregelt sein.Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten muss ich beachten, wenn ein/eine Lots*in bei einem externen Träger angestellt ist?
In diesem Fall benötigt die Klinik (mindestens) eine Schweigepflichtsentbindung/ Einverständniserklärung des/der Klient*in zur Weiterleitung von Daten an den/die Lots*in.
In Hamburg ist die Weitergabe von Klient*innendaten an den/die extern angestellte Lots*in im Behandlungsvertrag des Krankenhauses geregelt. Damit entfällt die Schweigepflichtsentbindung / Einverständniserklärung.
Fordern Sie gerne Beispiele bei SeeYou an.Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten muss ich beachten, wenn ein/eine Lots*in direkt bei der Klinik angestellt ist?
In diesem Fall ist der Datenschutz in der Regel über die Klinik geregelt. Bitte kontaktieren Sie den/die Datenschutzbeauftragte/n Ihrer Klinik.#Was muss ich als Lots*in beachten, wenn ich eine Klientin vernetze und Rücksprache mit der betreffenden Einrichtung halten möchte?
Hier bedarf es einer (zusätzlichen) Schweigepflichtsentbindung / Einverständniserklärung durch die Klientin. Entsprechende Vorlagen stellt der Qualitätsverbund Babylotse seinen Mitgliedern zur Verfügung.Ist es sinnvoll, Flyer für Klientinnen mit einem QR-Code zum Datenschutz zu versehen?
Der Flyer ist eine niedrigschwellige Möglichkeit, (werdende) Familien zu erreichen.
Ein QR-Code setzt ein Smartphone voraus, über das sicher viele, aber nicht alle Klientinnen verfügen. Stellen Sie sich immer die Frage: Was und wer soll mit dem Flyer erreicht werden?Weiterbildung
Ist die Weiterbildung zur Babylots*in verpflichtend?
Nein, Voraussetzung für die Einführung des Programms Babylotse ist die Mitgliedschaft im Qualitätsverbund Babylotse und die Arbeit nach dem Modell Babylotse.Prozess und Aufgaben Lots*innen
Wann nehmen die Lots*innen Kontakt zu den Müttern auf?
Idealerweise noch während der Schwangerschaft anlässlich eines auffälligen Anhaltsbogens oder einer Direkt- oder Selbstmeldung, spätestens rund um die Entbindung bzw. entlang den Kindervorsorgeuntersuchungen (Spezialfall Lotsenmodell in der Pädiatrie).Wo finden die Gespräche mit den Klientinnen statt?
Die Gespräche mit den Klientinnen finden im Patientenzimmer und/oder nach Bedarf und Möglichkeit auch in einem separaten, geschützten Raum statt.Welche Arbeitszeiten haben Lots*innen?
Aufgrund der kurzen Liegezeiten der Frauen ist ein/eine Lots*in idealerweise täglich in der Klinik präsent, mindestens aber alle 72 Stunden. Wochenendarbeit ist aufgrund des präventiven Charakters der Tätigkeit und wegen der knapp bemessenen Ressourcen nicht die Regel.Ist es die Aufgabe eines/einer Lots*in, Anträge mit den Eltern auszufüllen?
Das Ausfüllen von Anträgen ist keine Kernaufgabe, sondern das Lotsen an entsprechend unterstützende Einrichtungen und liegt damit im Ermessensspielraum der/des Lots*in.Zählen Hausbesuche zur Aufgabe von Lots*innen?
Hausbesuche sind eine Ausnahme, wenn es die Situation erfordert, aber keine Regel.Wie lange betreut ein/eine Lots*in?
Die Dauer der Betreuung hängt von der Fallintensität ab. Grundsätzlich unterscheiden wir drei Fallarten:
Beratung:- Bedarfsanalyse inklusive Beratung und Information der Eltern (1-2 Kontakte).
- Es findet keine Überleitung statt!
Kurzfall:
- Mehrere Kontakte zur Familie und/oder Kooperationspartnern.
- Es findet maximal eine Überleitung statt.
Intensivfall:
- Besondere Fallschwere / Fall mit erhöhtem Arbeitsaufwand und / oder Begleitung erforderlich, um Kindeswohl zu sichern. Insbesondere:
- Drohende Kindeswohlgefährdung
- 2 oder mehr Überleitungen (gilt auch für klinik-interne Dienste wie Sozialdienst (oder vergleichbare Institution im Krankenhaus wie Psycholog*in oder Elternberatung, Kinderschutzkoordination der Klinik o.ä.)
- Installation hochschwelliger Hilfe (z.B. über Jugendamt oder vergleichbare hochschwellige Hilfen)
- Persönliche Begleitung außerhalb des Krankenhauses (wenn vorgesehen)
Abgrenzung zu anderen Professionen im Haus (z. B. Psychologin)
Tipp: Ein Kooperationsgespräch führen und gemeinsame Absprachen treffen.Anhaltsbogen
Wann und von wem wird der Anhaltsbogen ausgefüllt?
Idealerweise wird der Anhaltsbogen 6 - 10 Wochen vor Entbindung durch das Klinikpersonal ausgefüllt und in der Patientenakte hinterlegt. Wenn sich bereits beim Ausfüllen des Bogens Anhaltspunkte für eine psychosoziale Belastung der Eltern ergeben, kann der/die Lots*in noch vor der Entbindung Kontakt aufnehmen. Nach der Entbindung wird der Anhaltsbogen mit weiteren Informationen ergänzt und dem/der Lots*in zur Auswertung übermittelt.Wie unterscheiden sich die Informationen aus dem Anhaltsbogen von den Informationen, die bei der Anmeldung zur Geburt erhoben werden?
Hier gibt es standortspezifische Unterschiede. In der Regel gibt es aber viele Überschneidungen, auch mit den Daten, die im Mutterpass erfasst werden.Fallen Frauen durchs Netz, wenn der Anhaltsbogen nicht oder nur unvollständig ausgefüllt ist?
Nicht zwangsläufig, da es mehrere Zugangswege für Klientinnen gibt:
1. Auffälliger Anhaltsbogen
2. Direktmeldungen durch das Klinikpersonal
3. Direktmeldungen durch die Klientinnen
Aber der Anhaltsbogen ist der systematischste und damit auch zuverlässigste Weg.Welche Möglichkeiten gibt es, den Anhaltsbogen und das dahinterliegende Verfahren standortspezifisch anzupassen?
Der „Wilhelm“ ist evaluiert und lange erprobt. Es können einzelne Veränderungen vorgenommen werden, dabei ist ggfs. das Copyright zu beachten.Netzwerkarbeit
Welche Netzwerke bzw. Austauschforen sind für Lots*innen relevant?
- Regionale Netzwerke Frühe Hilfen
- Qualitätszirkel
- Regionale Arbeitsgruppen der Frühen Hilfen u.v.
Nach Eintritt in den Qualitätsverbund Babylotse e.V.:
- Regionalgruppen
- Fachsymposien
- Arbeitstreffen
- Fachausschüsse / Arbeitsgruppen
Kinderschutz
Was mache ich, wenn eine Frau das Hilfsangebot eines/einer Lots*in nicht annimmt?
- Das Lotsenangebot ist freiwillig. Liegt keine Kindeswohlgefährdung bzw. ein entsprechender Verdacht vor, darf eine Klientin das Angebot jederzeit ablehnen.
- Fälle mit Aspekten einer Kindeswohlgefährdung erfordern ein abgestimmtes Handeln von Lots*innen, Gesundheitseinrichtung (Klinik und/oder Praxis) und ggf. Jugendamt. Verbindlich vereinbarte Prozessbeschreibungen (Schutzkonzept1) regeln Zuständigkeiten, Erreichbarkeiten, Kommunikationswege, Übergaben und ähnliches. Eine entsprechende Vorlage stellt der Qualitätsverbund Babylotse seinen Mitgliedern zur Verfügung.
1 | Gemeint sind Prozessbeschreibungen im Rahmen der Jugendhilfe
Schnittstellen
- Die Arbeit der Lots*innen ersetzen nicht die Aufgaben und Funktionen bereits bestehender Berufsgruppen und Dienste wie Hebammen, Angebote der Frühen Hilfen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Kliniksozialdienste, ASD, Neugeborenen-Besuchsangebote (Willkommensbesuche) und ähnliche. Vielmehr werden die Leistungen des Lotsendienstes auf die bestehenden Angebote abgestimmt und diese so gegebenenfalls ergänzt. (Werdende) Familien werden ermutigt, Angebote in Anspruch zu nehmen.
- Die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben sollten definiert und klar gegeneinander abgegrenzt sowie Schnittstellen definiert werden.
- Die Inanspruchnahme eines Lotsendienstes als präventives Angebot aus dem Bereich der Frühen Hilfen ist immer freiwillig, das Hinzuziehen des ASD dagegen abhängig von der Einschätzung der Fachkräfte und nicht freiwillig.
Beratungsprozess durch SeeYou
Welche Beratungsleistungen bietet SeeYou?
Nehmen Sie gern Kontakt zu einem Berater*in Lotsendienste auf und lassen Sie sich ein Angebot erstellen.
Haben Sie weitere Fragen?
Haben Sie Fragen zur Auftaktveranstaltung oder dem Beratungsangebot von SeeYou? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratungsmodule ist.