Aus der Kinderklinik sicher ins Kinderzimmer
Wenn Ihr Kind zu früh geboren wurde oder eine schwere Erkrankung hat, kann das für Sie als Eltern eine belastende und herausfordernde Situation sein. Es ist ein großer und häufig beängstigender Schritt, nach einem langen Krankenhausaufenthalt in den Alltag zurückzukehren. Routinierte Klinikabläufe werden zu Hause oftmals zu einer großen Herausforderung. In den ersten Tagen gibt es viele Veränderungen und Unsicherheiten; sich auf diese neue Situation einzustellen, kostet viel Kraft. Mit der Sozialmedizinischen Nachsorge wollen wir betroffenen Familien den Übergang vom Krankenhausaufenthalt in das eigene Zuhause erleichtern.
Wir helfen und unterstützen Familien mit:
- Frühgeborenen
- Krank geborenen Kindern
- Chronisch kranken Kindern
- Kindern mit besonderen Bedürfnissen
Seit 2004 leistet die Stiftung SeeYou in Hamburg Sozialmedizinische Nachsorge nach dem Modell Bunter Kreis. Unser erfahrenes, multiprofessionelles Team aus Ärzt*innen, Psycholog*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen, Sozialpädagog*innen, Diabetesberater*innen und Case-Manager*innen nimmt schon während des Krankenhausaufenthaltes im Kinderkrankenhaus Wilhelmstift und im Marienkrankenhaus Kontakt mit Ihnen auf, um gemeinsam die häusliche Versorgung zu planen, und betreut Ihr krankes Kind über einen Zeitraum von ca. 12 Wochen in Ihrem eigenen Zuhause in Hamburg.
Wir sind für Sie da!
- Wir beantworten Fragen zur Versorgung, Entwicklung und Therapien Ihres Kindes.
- Wir schulen das Umfeld wie Angehörige und Betreuer*innen aus KiTa und Schule Ihres Kindes (z.B. Diabetes Schulungen, spezielle Ernährungsfragen, Hautpflege, usw.).
- Wir unterstützen Sie mit psychologischer und pädagogischer Beratung.
- Wir begleiten Sie bei sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Pflegegradbeantragung).
- Wir vernetzen Sie zu wichtigen Ansprechpartner*innen (z.B. Fachärzt*innen, Therapeut*innen, Pflegediensten) und zu therapeutischen Einrichtungen in Ihrer Nähe.
Ihr Anspruch
Seit dem 01.01.2009 ist Sozialmedizinische Nachsorge nach §43 (2) SGB V eine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung!
Damit haben erkrankte Kinder und deren Familien bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, Anspruch auf diese stabilisierende und vorbeugende Leistung. Sprechen Sie Ihre Krankenkasse oder Ihren Kinderarzt darauf an.