Sozialmedizinische Nachsorge
Im Rahmen der Nachsorge erfolgt eine aufsuchende und beratende Begleitung von Familien mit zu früh oder krank geborenen, chronisch oder schwerstkranken Kindern und Jugendlichen im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Ein Ziel ist die Sicherstellung des medizinischen Behandlungserfolgs durch Anleitung, Motivation und Vernetzung. Ein wesentlicher Teil der Nachsorge ist die Sozialmedizinische Nachsorge gemäß § 43 (2) Sozialgesetzbuch V (SGB V). Die Ziele der Sozialmedizinischen Nachsorge sind erstens die Erhaltung des medizinischen Behandlungserfolges durch Sicherstellung der ambulanten medizinischen Therapie sowie zweitens die Stabilisierung von Familien in einer kritischen Lebensphase.
Die Wirkungslogik der Sozialmedizinischen Nachsorge
Die Wirkung der Sozialmedizinischen Nachsorge wird am Modell einer Wirkungstreppe dargestellt. Dabei entsprechen die Stufen eins bis drei dem Output, die Stufen vier bis sechs der individuellen Wirkung (Outcome) und die Stufe sieben der gesamtgesellschaftlichen Wirkung (Impact).
Zielerreichung 2024
Bewertung der operativen Ziele 2024:
Niveau der Leistungskennzahlen 2023 halten (≥ ≈ 2 260 h / Ziel 2024: 2 500 Einheiten)
Das Ziel wurde nicht erreicht. 2024 konnten lediglich 1.811 Einheiten abgerechnet werden (-19 % ggü. 2022); Hauptgründe waren reduzierte Personal¬ressourcen sowie ein höherer Anteil unversicherter Kinder, der die Prozesszeiten verlängerte.Neue Software „Symdok“ einführen und Arbeitsprozesse verschlanken
Die Einführung gelang frühzeitig und vollständig: Seit 01.01.2024 nutzt das Team Symdok im Regelbetrieb; Checklisten und Dashboards verkürzen Antragswege und schaffen Transparenz. Erste Prozessmessungen zeigen bereits Zeitgewinne, wenngleich die weitere Optimierung fortgeführt wird.Digitale Abrechnung (§ 302 SGB V) starten und Schnittstellen einrichten
Dieses Ziel musste verschoben werden. Aufgrund Elternzeit der Teamleitung und hoher IT-Aufwände wurde das Projekt 2024 nicht mehr realisiert; der Roll-out ist nun für 2025 terminiert.Nachsorge arbeitet kostendeckend (zusätzliche Finanzierungsquelle identifizieren und umsetzen)
Nicht erreicht. Trotz intensiver Verhandlungen blieb es bei einer moderaten Vergütungssteigerung von 4,5 %, die die gestiegenen Kosten nicht kompensiert. Die Suche nach alternativen Finanzierungswegen wird 2025 fortgeführt.Teamzusammensetzung entspricht Vorgaben des Bundesverbands Bunter Kreis (Sozialpädagogik)
Erreicht. Zum 01.12.2024 wurde eine Sozialpädagogin mit 0,25 VK eingestellt; damit erfüllt das Team alle Qualitätskriterien und stärkt die psychosoziale Familienberatung.
Bilanz 2024
Von fünf operativen Zielen wurden zwei vollständig erreicht, eines teilweise und zwei verfehlt. Die erfolgreiche Digitalisierung durch Symdok bildet jedoch eine solide Basis, um 2025 sowohl das Leistungsvolumen als auch die finanzielle Nachhaltigkeit signifikant zu verbessern.
Zielplanung 2025
Folgende operative Ziele wurden für das Jahr 2024 gesetzt:
- Leistungskennzahlen steigern
Die sozialmedizinische Nachsorge soll ihr Leistungsvolumen auf 2.700 Einheiten anheben. - Kostendeckende Finanzierung sichern
Durch den Aufbau zusätzlicher Finanzierungsquellen soll eine ausgeglichene Kosten-/Einnahmen¬bilanz erreicht werden und damit die strukturelle Unterdeckung entfallen. - Digitale Prozessautomatisierung ausbauen
Sämtliche Kernschritte (Antrag, Hilfeplan, QS-Monitoring) werden 2025 als workflow-basierte Symdok-Prozesse umgesetzt; das gesamte Team erhält Schulungen und arbeitet vollständig digital. - Digitale Abrechnung (§ 302 SGB V) implementieren
Bis Jahresende soll die Abrechnung mit mindestens drei Krankenkassen über die § 302-Schnittstelle live laufen; Messgröße: erste digital eingereichte und vergütete Rechnungen.
Diese vier Ziele bilden den strategischen Rahmen, um Leistungsfähigkeit, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Sozialmedizinischen Nachsorge im Jahr 2025 nachhaltig zu stärken.
Unter Berücksichtigung der Erfüllung der Qualitätsziele und den Vorgaben der strategischen Ziele der Stiftung wurden folgende Qualitätsziele für das Jahr 2025 festgelegt:
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Jahres- und Wirkungsbericht 2024
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