Lotsendienste in aller (politischer) Munde - ein Kommentar des BAG Vorstands

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft will es, die Gesundheitsminister-Konferenz (GMK) will es, die Jugend-Familienminister-Konferenz (JFMK) will es und die Bundesfamilienministerin will es auch. Die Familien sowieso und wir von der BAG Gesundheit & Frühe Hilfen auch. Die Rede ist von Lotsendiensten in Geburtskliniken und Arztpraxen. Die Rede ist davon, wie es gelingen kann, für Familien in Not rechtzeitig, niedrigschwellig, verbindlich und nachhaltig die qualitätsvollen Hilfen zu organisieren und zur Verfügung zu stellen, die es für ein gesundes Aufwachsen der Kinder braucht. Oder um es andersherum zu sagen: wie gelingt es dem Sozialstaat, sich selbst mit seinen zahlreichen und guten Unterstützungsleistungen genau den Familien zur Verfügung zu stellen, die diese Leistungen am Dringendsten brauchen. Und die, bekanntermaßen, oftmals am wenigsten Unterstützung in Anspruch nehmen, teilweise, weil sie sich ihres eigenen Unterstützungsbedarfs nicht bewusst sind, weil sie keine passenden Hilfen kennen oder nicht wissen, wie sie diese in Anspruch nehmen können. Die Wissenschaft nennt dies „Präventionsdilemma“. Und ein wirksames Mittel, um das Präventionsdilemma zu überwinden, sind eben Fachkräfte im Gesundheitswesen, Koordinierende, Case Manager(innen), Babylotsen, die gemeinsam mit den Familien rund um Schwangerschaft, Geburt und frühe Kindheit einen Unterstützungsbedarf klären und die passgenauen Hilfen vermitteln. Und die so dazu beitragen, dass Kinder sich so gut und gesund wie möglich entwickeln können und sich damit unser aller Zukunft verbessert.

Was zurzeit noch fehlt, sind Rahmenbedingungen auf Bundesebene, die die Zuständigkeit für diese ressortverbindende Leistung nachhaltig regeln. Bund, Land, Kommunen, Krankenkassen und Zivilgesellschaft – alle braucht es im Boot, um diesen gesamtgesellschaftlichen Auftrag aus dem Bundeskinderschutzgesetz meistern: „Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft ist es, soweit erforderlich, Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen, damit [….]“ (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), § 1 Kinderschutz und staatliche Mitverantwortung Abs. 3) im Einzelfall eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen vermieden oder, falls dies im Einzelfall nicht mehr möglich ist, eine weitere Gefährdung oder Schädigung abgewendet werden kann.
Aber alles ist nichts, wenn der politische Wille fehlt. So freue ich mich, dass die Idee des Lotsendienstes immer mehr Fürsprecher gewinnt. Wenn alle relevanten politischen Kräfte in Deutschland Lotsendienste wollen, dann bin ich mir sicher, wird es bald nicht mehr von dem Wohnort, der Arztpraxis, der Geburtsklinik oder irgendeinem anderen Zufall abhängen, ob einem Kind die bestmöglichen Entwicklungschancen geboten werden.
 

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