Hinweis: Die Ausschreibung ist beendet

Wir bedanken uns für das große Interesse an unserem Beratungsangebot für Geburtskliniken in Sachsen-Anhalt. Die Ausschreibung ist beendet. Für weitere Informationen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an das Referat Familienpolitik und förderung, Kinderschutz, Zentrum Frühe Hilfen im Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Lotsendienste in Geburtskliniken in Sachsen-Anhalt

Lotsendienste nach dem Modell Babylotse an Geburtskliniken sind bundesweit an über 80 Standorten erprobt. Sie schaffen ideale Voraussetzungen, um belastete Schwangere und Familien zu erreichen und zu unterstützen. Laut einer aktuellen Studie erfahren Klinikmitarbeitende eine zeitliche und emotionale Entlastung durch das für Familien kostenlose und freiwillige Angebot.

Die Stiftung SeeYou besitzt 15 Jahre Erfahrung in der Entwicklung und Erprobung von Lotsendiensten in Geburtskliniken, Arztpraxen und Kommunen. Die Expertise des Programms Babylotse stellt Ihnen das multiprofessionelle Beraterteam im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt kostenlos für den Aufbau und Einführung Ihres Lotsendienstes zur Verfügung.

Die Präsentation der Auftaktveranstaltung und eine Beschreibung der einzelnen Beratungsmodule finden Sie hier:

Häufig gestellte Fragen & Antworten

  • Aufbau Lotsendienst

    Müssen Stellen aufgebaut werden?
    Ja, mit dem (medizinischen und pflegerischen) Stammpersonal sind die Aufgaben eines Lotsendienstes in der Regel fachlich und zeitlich nicht zu schaffen. Der Effekt ist eine Entlastung des Stationspersonals durch Mitarbeitende mit anderen Qualifikationen.

     

    Wie kann ich alle Beteiligten aus der Klinik vom Mehrwert überzeugen?
    Die Bereitschaft vieler Beteiligter in der Klinik zur Zusammenarbeit ist eine zentrale Gelingensbedingung.

     

    Argumente:

    • Attraktives Angebot für (potenzielle) Patient*innen
    • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit durch zeitliche und mentale Entlastung des medizinischen/pflegerischen Personals
    • Verbesserung der Klinik-Images
    • Verbesserung der Elternzufriedenheit

    Mehrarbeit? Für Hebammen bzw. Ärzteschaft das Ausfüllen des Anhaltsbogens, aber: Die Fragen überschneiden sich teilweise mit den Fragen der Anamnese. Danach: Entlastung, da sich jemand kümmert!

  • Finanzierung

    Welche Vergütung bekommt ein/eine (Baby-)Lots*in?
    Die Vergütung richtet sich nach der tariflichen Einordnung der Stelle entsprechend der Qualifikation der Lotsin.

     

    Wer finanziert die Lotsenstellen?
    Eine Regelvergütung gibt es derzeit nicht, wohl aber viele unterschiedliche Finanzierungsmodelle. Grundsätzlich können zwei unterschiedliche Anstellungsmodelle unterschieden werden, die aus verschiedenen Motivationslagen heraus entstehen und die Finanzierung maßgeblich beeinflussen:

     

    • Anstellung in der Klinik: Attraktives Angebot für Patient*innen, Entlastung des medizinischen Personals, Interesse am präventiven Kinderschutz -> Finanzierung aus Klinikbudget u.a.
    • Anstellung bei einem Freien Träger der Jugendhilfe/Jugendamt/Gesundheitsamt: Vermeidung/Senkung potenzieller (Folge)Kosten durch Prävention -> Finanzierung durch öffentliche Haushaltsmittel sowie privaten Mittel (Stiftungen, Spender etc.), Anschubfinanzierungen über Soziallotterien möglich (freie Träger)

    Für eine Finanzierungsberatung wenden Sie sich gern an Ihre/n Berater*in Lotsendienste bei SeeYou.

  • Trägerschaft

    Wo wird das Programm Babylotse angebunden?
    Es gibt verschiedene Optionen, die jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen. 
    Lots*innen können angestellt sein:

     

    • in der Geburtsklinik
    • bei einem externen Träger
    • in der kommunalen Verwaltung beim Jugend- oder Gesundheitsamt

    Details s. Qualitätsrahmen Programm Babylotse

  • Kooperationen

    Welche Kooperationen sind erforderlich?
    1.    Träger und Klinik (Kooperationsvertrag)
    Beispielsweise zur Regelung von: Datenschutz, Pflichten, Rechten, Zusammenarbeit, Abgrenzung, Öffentlichkeitsarbeit, Vergütung, Besprechungsstruktur

     

    2.    Förderer (Kooperationsvertrag)
    Beispielsweise zur Regelung von: Gegenstand, Zeitraum, Umfang, Rechte, Pflichten

     

    3.    Vernetzungspartner (mündliche oder schriftliche Kooperationsvereinbarungen)
    Beispielsweise zur Regelung von: Leistungsbeschreibung, Abgrenzung, Verfügbarkeit / Zugangswege, Besprechungswesen

     

    4.    Flankierend: Datenschutzvereinbarungen
    Regelungen zur Weitergabe von klientinnenbezogenen Daten

  • Datenschutz

    Was muss ich zum Thema Datenschutz grundsätzlich wissen?
    In Deutschland ist der Datenschutz Ländersache, das heißt jedes Bundesland hat eine eigene Aufsichtsbehörde mit einem/einer zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten. Zudem hat jede Klinik in der Regel einen/eine Datenschutzbeauftragte/n. Grundsätzlich muss bei Implementierung eines Lotsendienstes die Weitergabe von Klientinnendaten (Klinik-Träger-Vernetzungspartner) geregelt sein. 

     

    Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten muss ich beachten, wenn ein/eine Lots*in bei einem externen Träger angestellt ist?
    In diesem Fall benötigt die Klinik (mindestens) eine Schweigepflichtsentbindung/ Einverständniserklärung des/der Klient*in zur Weiterleitung von Daten an den/die Lots*in. 
    In Hamburg ist die Weitergabe von Klient*innendaten an den/die extern angestellte Lots*in im Behandlungsvertrag des Krankenhauses geregelt. Damit entfällt die Schweigepflichtsentbindung / Einverständniserklärung.
    Fordern Sie gerne Beispiele bei SeeYou an.  

     

    Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten muss ich beachten, wenn ein/eine Lots*in direkt bei der Klinik angestellt ist?
    In diesem Fall ist der Datenschutz in der Regel über die Klinik geregelt. Bitte kontaktieren Sie den/die Datenschutzbeauftragte/n Ihrer Klinik.#

     

    Was muss ich als Lots*in beachten, wenn ich eine Klientin vernetze und Rücksprache mit der betreffenden Einrichtung halten möchte? 
    Hier bedarf es einer (zusätzlichen) Schweigepflichtsentbindung / Einverständniserklärung durch die Klientin. Entsprechende Vorlagen stellt der Qualitätsverbund Babylotse seinen Mitgliedern zur Verfügung.

     

    Ist es sinnvoll, Flyer für Klientinnen mit einem QR-Code zum Datenschutz zu versehen?
    Der Flyer ist eine niedrigschwellige Möglichkeit, (werdende) Familien zu erreichen.
    Ein QR-Code setzt ein Smartphone voraus, über das sicher viele, aber nicht alle Klientinnen verfügen. Stellen Sie sich immer die Frage: Was und wer soll mit dem Flyer erreicht werden?

  • Weiterbildung

    Ist die Weiterbildung zur Babylots*in verpflichtend?
    Nein, Voraussetzung für die Einführung des Programms Babylotse ist die Mitgliedschaft im Qualitätsverbund Babylotse und die Arbeit nach dem Modell Babylotse.

  • Prozess und Aufgaben Lots*innen

    Wann nehmen die Lots*innen Kontakt zu den Müttern auf?
    Idealerweise noch während der Schwangerschaft anlässlich eines auffälligen Anhaltsbogens oder einer Direkt- oder Selbstmeldung, spätestens rund um die Entbindung bzw. entlang den Kindervorsorgeuntersuchungen (Spezialfall Lotsenmodell in der Pädiatrie).

     

    Wo finden die Gespräche mit den Klientinnen statt?
    Die Gespräche mit den Klientinnen finden im Patientenzimmer und/oder nach Bedarf und Möglichkeit auch in einem separaten, geschützten Raum statt.

     

    Welche Arbeitszeiten haben Lots*innen?
    Aufgrund der kurzen Liegezeiten der Frauen ist ein/eine Lots*in idealerweise täglich in der Klinik präsent, mindestens aber alle 72 Stunden. Wochenendarbeit ist aufgrund des präventiven Charakters der Tätigkeit und wegen der knapp bemessenen Ressourcen nicht die Regel.

     

    Ist es die Aufgabe eines/einer Lots*in, Anträge mit den Eltern auszufüllen?
    Das Ausfüllen von Anträgen ist keine Kernaufgabe, sondern das Lotsen an entsprechend unterstützende Einrichtungen und liegt damit im Ermessensspielraum der/des Lots*in.

     

    Zählen Hausbesuche zur Aufgabe von Lots*innen? 
    Hausbesuche sind eine Ausnahme, wenn es die Situation erfordert, aber keine Regel.

     

    Wie lange betreut ein/eine Lots*in?
    Die Dauer der Betreuung hängt von der Fallintensität ab. Grundsätzlich unterscheiden wir drei Fallarten:


    Beratung:

    • Bedarfsanalyse inklusive Beratung und Information der Eltern (1-2 Kontakte). 
    • Es findet keine Überleitung statt!

    Kurzfall:

    • Mehrere Kontakte zur Familie und/oder Kooperationspartnern. 
    • Es findet maximal eine Überleitung statt.

    Intensivfall:

    • Besondere Fallschwere / Fall mit erhöhtem Arbeitsaufwand und / oder Begleitung erforderlich, um Kindeswohl zu sichern. Insbesondere:
    • Drohende Kindeswohlgefährdung
    • 2 oder mehr Überleitungen (gilt auch für klinik-interne Dienste wie Sozialdienst (oder vergleichbare Institution im Krankenhaus wie Psycholog*in oder Elternberatung, Kinderschutzkoordination der Klinik o.ä.)
    • Installation hochschwelliger Hilfe (z.B. über Jugendamt oder vergleichbare hochschwellige Hilfen)
    • Persönliche Begleitung außerhalb des Krankenhauses (wenn vorgesehen)

    Abgrenzung zu anderen Professionen im Haus (z. B. Psychologin)
    Tipp: Ein Kooperationsgespräch führen und gemeinsame Absprachen treffen.

  • Anhaltsbogen

    Wann und von wem wird der Anhaltsbogen ausgefüllt?
    Idealerweise wird der Anhaltsbogen 6 - 10 Wochen vor Entbindung durch das Klinikpersonal ausgefüllt und in der Patientenakte hinterlegt. Wenn sich bereits beim Ausfüllen des Bogens Anhaltspunkte für eine psychosoziale Belastung der Eltern ergeben, kann der/die Lots*in noch vor der Entbindung Kontakt aufnehmen. Nach der Entbindung wird der Anhaltsbogen mit weiteren Informationen ergänzt und dem/der Lots*in zur Auswertung übermittelt.

     

    Wie unterscheiden sich die Informationen aus dem Anhaltsbogen von den Informationen, die bei der Anmeldung zur Geburt erhoben werden?
    Hier gibt es standortspezifische Unterschiede. In der Regel gibt es aber viele Überschneidungen, auch mit den Daten, die im Mutterpass erfasst werden.

     

    Fallen Frauen durchs Netz, wenn der Anhaltsbogen nicht oder nur unvollständig ausgefüllt ist?
    Nicht zwangsläufig, da es mehrere Zugangswege für Klientinnen gibt: 
    1.    Auffälliger Anhaltsbogen
    2.    Direktmeldungen durch das Klinikpersonal
    3.    Direktmeldungen durch die Klientinnen
    Aber der Anhaltsbogen ist der systematischste und damit auch zuverlässigste Weg.

     

    Welche Möglichkeiten gibt es, den Anhaltsbogen und das dahinterliegende Verfahren standortspezifisch anzupassen? 
    Der „Wilhelm“ ist evaluiert und lange erprobt. Es können einzelne Veränderungen vorgenommen werden, dabei ist ggfs. das Copyright zu beachten.

  • Netzwerkarbeit

    Welche Netzwerke bzw. Austauschforen sind für Lots*innen relevant?

     

    • Regionale Netzwerke Frühe Hilfen
    • Qualitätszirkel
    • Regionale Arbeitsgruppen der Frühen Hilfen u.v.

    Nach Eintritt in den Qualitätsverbund Babylotse e.V.:

     

    •  Regionalgruppen
    • Fachsymposien
    • Arbeitstreffen
    • Fachausschüsse / Arbeitsgruppen
  • Kinderschutz

    Was mache ich, wenn eine Frau das Hilfsangebot eines/einer Lots*in nicht annimmt?

     

    • Das Lotsenangebot ist freiwillig. Liegt keine Kindeswohlgefährdung bzw. ein entsprechender Verdacht vor, darf eine Klientin das Angebot jederzeit ablehnen.
    • Fälle mit Aspekten einer Kindeswohlgefährdung erfordern ein abgestimmtes Handeln von Lots*innen, Gesundheitseinrichtung (Klinik und/oder Praxis) und ggf. Jugendamt. Verbindlich vereinbarte Prozessbeschreibungen (Schutzkonzept1) regeln Zuständigkeiten, Erreichbarkeiten, Kommunikationswege, Übergaben und ähnliches. Eine entsprechende Vorlage stellt der Qualitätsverbund Babylotse seinen Mitgliedern zur Verfügung.

     1 | Gemeint sind Prozessbeschreibungen im Rahmen der Jugendhilfe

  • Schnittstellen

    • Die Arbeit der Lots*innen ersetzen nicht die Aufgaben und Funktionen bereits bestehender Berufsgruppen und Dienste wie Hebammen, Angebote der Frühen Hilfen, Schwangerschaftsberatungsstellen, Kliniksozialdienste, ASD, Neugeborenen-Besuchsangebote (Willkommensbesuche) und ähnliche. Vielmehr werden die Leistungen des Lotsendienstes auf die bestehenden Angebote abgestimmt und diese so gegebenenfalls ergänzt. (Werdende) Familien werden ermutigt, Angebote in Anspruch zu nehmen. 
    • Die unterschiedlichen Rollen und Aufgaben sollten definiert und klar gegeneinander abgegrenzt sowie Schnittstellen definiert werden.
    • Die Inanspruchnahme eines Lotsendienstes als präventives Angebot aus dem Bereich der Frühen Hilfen ist immer freiwillig, das Hinzuziehen des ASD dagegen abhängig von der Einschätzung der Fachkräfte und nicht freiwillig.
  • Beratungsprozess durch SeeYou

    Welche Beratungsleistungen bietet SeeYou?
    Nehmen Sie gern Kontakt zu einem Berater*in Lotsendienste auf und lassen Sie sich ein Angebot erstellen. 

Haben Sie weitere Fragen?

Haben Sie Fragen zur Auftaktveranstaltung oder dem Beratungsangebot von SeeYou? Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme an der Auftaktveranstaltung Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beratungsmodule ist. 

Viola Wolff
Beraterin Lotsendienste

Viola Wolff

Anna Kupfer
Beraterin Lotsendienste

Anna Kupfer

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