Zielerreichung KID-PROTEKT 2021
9.000 Schwangere und Familien wurden erreicht
Die Datenerhebung und -auswertung wurde planmäßig abgeschlossen: Über 9.000 Schwangere und Familien wurden mit dem Projekt erreicht.
Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Regelversorgung
Bei der abschließenden digitalen Sitzung des Fachbeirats sowie in drei Unter-Arbeitsgruppen wurden konkrete Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Regelversorgung auf Basis der Ergebnisse diskutiert. Im Fokus der finalen Sitzung des Nutzer*innenbeirats stand der im Projekt entwickelte und erprobte psychosoziale Anhaltsbogen, nachdem dieser von den Teilnehmer*innen des Projekts sehr gut angenommen wurde.
Ergebnis- und Evaluationsbericht
Im November 2021 wurden die zentralen Projektergebnisse im Rahmen einer digitalen Veranstaltung einer breiten Fachöffentlichkeit vorgestellt. Die vollständigen Studienergebnisse wurden im März 2022 in Form eines Ergebnis- und Evaluationsberichts zur Begutachtung durch den Innovationsausschuss beim G-BA eingereicht. Die Berichte werden im Laufe des Jahres 2022 auf der Website des Innovationsfonds veröffentlicht.
Modell zur Umsetzung und Finanzierung in der Regelversorgung
Ein Modell zur Umsetzung und Finanzierung der kindzentrierten psychosozialen Grundversorgung in der Regelversorgung wurde gemeinsam mit relevanten Partner*innen erarbeitet. Da das Projekt eine system- und trägerübergreifende Leistung beschreibt, sind an deren Finanzierung neben den gesetzlichen Krankenkassen die Kommunen zu beteiligen. Gespräche zur Gestaltung eines Selektivvertrags wurden bereits aufgenommen. Mittelfristig wird eine kollektivvertragliche Regelung in Ergänzung zu den bestehenden Schwangerschaftsvorsorgen bzw. Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche angestrebt.
Projektergebnisse in Kürze
- Die Ergebnisse des Projekts KID-PROTEKT deuten auf eine evidente Versorgungslücke unter den aktuellen Bedingungen der Regelversorgung (TAU) hin: Belastete Familien wurden nicht zuverlässig erkannt, angesprochen und unterstützt.
- Gleichzeitig führte das in KID-PROTEKT erprobte Modell der kindzentrierten psychosozialen Grundversorgung (QT, ST) zu einer im Vergleich zur Kontrollbedingung dreifach höheren Vermittlungsrate von unterstützungsbedürftigen Familien an Hilfsangebote. Das heißt, die geschulten Mitarbeitenden der Frauen- sowie Kinder- und Jugendarztpraxen konnten mittels einer systematisch durchgeführten erweiterten psychosozialen Anamnese ihrem gesetzlichen Auftrag zur bedarfsorientierten Information über regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind (§§ 24 d, 26 SGB V) signifikant besser nachkommen als Praxen im Kontrollarm.
- Bei intensivem bzw. komplexem Unterstützungsbedarf erwies sich die Zusammenarbeit der Praxen mit spezialisierten (sozial-)pädagogischen Fachkräften – den Babylots*innen – als effektive und praktikable Lösung, um vulnerable Gruppen aktiv in Hilfen zu begleiten (ST). Ohne die Option, Familien in die sogenannte Lotsensprechstunde zu überweisen, stellte in diesen Fällen die Vermittlung für Praxen eine große Herausforderung dar (QT).
- Alle beteiligten Akteur*innen – Leistungserbringer*innen und Familien – zeigten große Zufriedenheit mit der neuen Versorgungsform (QT, ST). Die sehr hohe Teilnahmerate von bis zu 97 Prozent belegt die Akzeptanz des Angebots aufseiten der Familien. Alle befragten Praxismitarbeitenden sahen einen Mehrwert für die Praxis, unabhängig von der Facharztrichtung oder Berufsgruppe. Die Umsetzung im Versorgungsalltag von Frauen- sowie Kinder- und Jugendarztpraxen erwies sich als praktikabel. Hervorzuheben ist dabei die wichtige Rolle der geschulten medizinischen Fachkräfte, die einen bedeutenden Teil der Leistungserbringung in den Praxen erfolgreich übernahmen.
- Von einer prinzipiellen Übertragbarkeit der Ergebnisse ist auszugehen. Auf dieser Basis befürworten die Evaluator*innen eine Übertragung der „Kindzentrierten psychosozialen Grundversorgung im Ambulanten Sektor“ nach dem Modell KID-PROTEKT auf die Regelversorgung.
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Jahres- und Wirkungsbericht 2021
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